Verordnung

Verordnung

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehasport zeitlich begrenzt.

  • Regelfall: 50 ÜE (ohne Möglichkeit der Verlängerung)
  • Nur bei den im Verordnungsbogen vorgegebenen Diagnosen: 120 ÜE

(Verlängerung bei behinderungsbedingter Motivationsstörung, die fachärztlich zu bescheinigen ist. Ggf. können weitere Folgeverordnungen ausgestellt werden.)